Staatlich anerkannte Familienpflegerin
post vom 14.10.2016
ZIEL DER AUSBILDUNG
Die Ausbildung soll die Studierenden befähigen, in Familien oder familienersetzenden Einrichtungen
Aufgaben wie:
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Wirtschaften
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Betreuen
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Erziehen
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Pflegen
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Beraten
zu übernehmen, wenn der/die Haushaltsführende dazu vorübergehend nicht in der Lage ist.
TÄTIGKEITSFELDER
- Einzelhaushalte / Familienhaushalte
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Vollstationäre Pflegeeinrichtungen
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Teilstationäre Pflegeeinrichtungen
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Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
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Einrichtungen für Senioren
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Familienunterstützende Dienste u. Wohnformen
AUSBILDUNGSVERLAUF
Die Ausbildung in Vollzeitform dauert sechs Semester.
Sie erstreckt sich sowohl auf theoretische als auch auf praktische Inhalte familienpflegerischer Tätigkeitsbereiche; dem gemäß wird die theoretische Ausbildung durch vier Praktika ergänzt und mit einer Prüfung abgeschlossen, nach deren erfolgreicher Beendigung die staatliche Anerkennung erfolgt.
Unterrichtsfächer
Deutsch
Sozialkunde
Englisch
Mathematik
Psychologie
Gesprächsführung und Beratung
Pädagogik
Soziologie
Rechtskunde
Gesundheits- und Krankheitslehre
Ernährungslehre und Diätetik
Hauswirtschaftliche Versorgung einschließlich Übungen
Methoden der häuslichen Pflege
Sport- und Bewegungserziehung
Freizeitpädagogik und Beschäftigung
Psychosoziale Hilfeplanung
Weiterführender Schulabschluss: Erwerb des Mittleren Schulabschlusses
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN entnehmen Sie bitte dem Flyer.