Staatliche Fachschule für Heilerziehungspflege
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
Leitgedanke
"Die Würde des Menschen ist unantastbar." Art. 1 Grundgesetz (GG)
Jeder Mensch hat das gleiche Recht auf persönliche Entfaltung, auf Selbstbestimmung und Teilhabe in der Gesellschaft.
Diese Grundsätze sind Ausgangspunkt heilerziehungspflegerischen Handelns und Basis für die Beziehungsgestaltung sowie den zwischenmenschlichen Dialog.
Aufgabenschwerpunkte
Heilerziehungspfleger/innen werden in den Bereichen der professionellen Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen eingesetzt und sind als sozialpädagogisch - sozialpflegerische Fachkräfte tätig. Ihr Aufgabengebiet umfasst die ganzheitliche Erziehung, Bildung, Begleitung, Förderung, Assistenz und Pflege von Menschen aller Altersgruppen.
Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung soll die Studierenden befähigen, Menschen mit Beeinträchtigungen zu assistieren, ganzheitlich sozialpädagogisch zu betreuen und zu begleiten, ihre individuelle Entwicklung zu unterstützen sowie Inklusion in allen Lebensbereichen zu fördern.
Tätigkeitsfelder
- Wohnen
- Schule / Bildung
- Beschäftigung und Arbeit
- Betreuung / Pflege
Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.