Ausbildungsverlauf Heilerziehungspfleger /in (Teilzeitausbildung) |
Die Ausbildung in Teilzeitform dauert acht Semester (zwei aufeinanderfolgende Tage pro Woche, mit jeweils acht Unterrichtsstunden). Sie erstreckt sich sowohl auf theoretische als auch auf praktische Inhalte heilerziehungspflegerischer Tätigkeitsbereiche; demgemäß wird die theoretische Ausbildung durch die praktische Tätigkeit ergänzt und mit einer Prüfung abgeschlossen, nach deren erfolgreicher Beendigung die staatliche Anerkennung beantragt werden kann.
Die Ausbildung ist kostenfrei.
Als nach den Richtlinien der AZAV zertifizierter Träger ist die Staatliche Fachschule für Heilerziehungspflege berechtigt Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit anzunehmen. Den Bildungsgutschein erhalten förderungsberechtigte Teilnehmer/innen von der örtlichen Arbeitsagentur. Dieser ermöglicht, dass Arbeitgeber durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bis zur Höhe des Betrags, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung errechnet (einschließlich pauschalisiertem Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag), gefördert werden.
STUNDENTAFEL
Semester |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
Fachrichtungsübergreifender Unterricht |
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Deutsch |
2 |
3 |
2 |
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2 |
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Englisch |
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2 |
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2 |
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Fachrichtungsbezogener Unterricht |
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Handlungsfeld A: Die Heilerziehungspflegerin / der Heilerziehungspfleger in Beziehung zu Menschen mit Behinderungen |
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Menschen mit Behinderungen individuell und situationsbezogen verstehen, begleiten, fördern und pflegen (Pädagogik, Psychologie, Medizin, Pflege, Neurologie / Psychiatrie) |
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Lernfeld 1 |
4 |
4 |
5 |
5 |
4 |
3 |
2 |
2 |
Gemeinsam mit behinderten Menschen Lebenswelten strukturieren und gestalten (Didaktik und Kommunikation, Pädagogik) |
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Lernfeld 2 |
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2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung und des kreativen Gestaltens entwickeln und erproben (Kunst, Spiel, Sport und Bewegungserziehung, Musik und Rhythmik) |
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Lernfeld 3 |
6 |
4 |
4 |
4 |
3 |
3 |
2 |
2 |
Handlungsfeld B: Die Heilerziehungspflegerin / der Heilerziehungspfleger in Beziehung zum Team |
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Eigene Tätigkeiten und persönliche Kompetenzen reflektieren und Zusammenarbeit gestalten (Didaktik, Methodik) |
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Lernfeld 4 |
2 |
1 |
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Handlungsfeld C: Die Heilerziehungspflegerin / der Heilerziehungspfleger in Beziehung zu institutionellen und rechtlichen Bedingungen |
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Kriterien für Qualität im eigenen Tätigkeitsfeld entwickeln, Qualität sichern und evaluieren (Qualitätsmanagement) |
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Lernfeld 5 |
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3 |
3 |
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Die eigene rechtliche Stellung und die der Menschen mit Behinderungen kennen und auf die Tätigkeit als Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger übertragen (Recht und Verwaltung) |
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Lernfeld 6 |
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2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Strukturen und Organisationsformen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen analysieren und administrative Tätigkeiten ausüben (Sozialkunde, Administration) |
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Lernfeld 7 |
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2 |
1 |
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Handlungsfeld D: Die Heilerziehungspflegerin / der Heilerziehungspfleger in Beziehung zur Gesellschaft |
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Gesellschaftliche und soziokulturelle Prozesse als Bedingungen des heilerziehungspflegerischen Handelns erkennen und daraus Schlussfolgerungen für die Arbeit ziehen (Soziologie) |
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Lernfeld 8 |
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3 |
2 |
3 |
3 |
Mit Massenmedien reflektiert umgehen und diese im heilerzieherischen Arbeitsprozess anwenden (Medienpädagogik) |
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Lernfeld 9 |
2 |
1 |
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